Der Elternrat der Schule Fahrenkrön
⇒ Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Mitglieder des Elternrats und deren Funktionen.
Aktuelles: Medienpädagogischer Elternabend
Der Elternrat lädt ein zum nächsten Medienpädagogischen Elternabend am Dienstag, dem 21.02.2012, um 20:00 Uhr in der Mehrzweckhalle. Das Thema lautet: Internet, Web 2.0., Soziale Netzwerke: erste Schritte im Netz. Mein Kind in der Welt der neuen Medien – wie kann ich es begleiten und sinnvoll unterstützen?
⇒ Lesen Sie hier die komplette Einladung.
Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldeformular an, das Sie in der Einladung finden oder schicken Sie uns eine
E-Mail. Wir freuen uns auf Sie.
Termine der Elternratssitzungen im Schuljahr 2011/2012.
Bitte merken Sie sich folgende Termine vor:
- Dienstag, 28.02.2012 um 19:30 Uhr
- Elternratssitzung
- Mittwoch, 28.03.2012 um 19:30 Uhr
- Elternratssitzung
- Dienstag, 24.04.2012 um 19:30 Uhr
- Elternratssitzung
- Mittwoch, 23.05.2012 um 19:30 Uhr
- Elternratssitzung
Die Sitzungen finden jeweils in der Mehrzweckhalle statt und beginnen, soweit nicht anders angegeben, um 19:30 Uhr.
Aufgaben des Elternrats - warum wir so viele Gremien haben
An den allgemein bildenden Schulen mit schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern
muss ein Elternrat gebildet werden.
Der Elternrat
- informiert die Eltern oder die Klassenelternvertretungen
über aktuelle Schulfragen und vor wichtigen Entscheidungen der Schulkonferenz;
er kann dazu Versammlungen der Eltern oder der Klassenelternvertretungen einberufen,
- wirkt mit der Schulleitung, den Lehrkräften und dem Schülerrat
bei der Erfüllung des Bildung- und Erziehungsauftrags der Schule zusammen,
- setzt sich in der regionalen Öffentlichkeit im Rahmen der von der Schulkonferenz
vorgegebenen Grundsätze für die Belange der Schule ein.
Dem Elternrat ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben vor
- Beschlüssen der Schulkonferenz von grundsätzlicher Bedeutung,
- der Zusammenlegung und Teilung von Klassen und Schulstufen oder deren Verlegung an andere Schulen.
Elternrat und Klassenvertretung sollen einander in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen. Im Elternrat soll jede Schulstufe vertreten sein.
Spätestens sechs Wochen nach Beginn des Unterrichts eines neuen Schuljahres
wählt die Versammlung aller Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertreter
die Mitglieder des Elternrates.
In den Elternrat können alle Eltern gewählt werden,
also nicht nur die Elternvertreterinnen bzw. Elternvertreter einer Klasse oder Schulstufe.
Zu der Wahlversammlung müssen daher alle Eltern eingeladen werden.
Die Mitglieder des Elternrates werden für drei Jahre gewählt.
Die ausgeschiedenen Mitglieder werden durch Neuwahlen ersetzt.
Der Elternrat wählt außerdem
- spätestens zwei Monate nach Schulbeginn seine Vertreterinnen und Vertreter in der Schulkonferenz und die Ersatzmitglieder,
- seine Vertreterin oder seinen Vertreter im Kreiselternrat
Der Elternrat beruft wenigsten einmal jährlich eine Versammlung aller Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertreter oder aller Eltern ein, um über seine Tätigkeit zu berichten und Fragen des Schullebens zu erörtern